Gebäudedaten
Gebäudetyp
info
Gebäudetyp
Wählen Sie aus, ob die Heizungsanlage in einem bestehenden Wohngebäude oder Nichtwohngebäude erneuert wird. Bei Wohngebäuden richtet sich die Höhe der maximal förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten. Bei Nichtwohngebäuden wird die Fördergrenze anhand der Nettogrundfläche des Gebäudes berechnet. Die Auswahl beeinflusst daher sowohl die weiteren Eingabefelder als auch die maximal mögliche Fördersumme.
Wählen Sie aus, ob die Heizungsanlage in einem bestehenden Wohngebäude oder Nichtwohngebäude erneuert wird. Bei Wohngebäuden richtet sich die Höhe der maximal förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten. Bei Nichtwohngebäuden wird die Fördergrenze anhand der Nettogrundfläche des Gebäudes berechnet. Die Auswahl beeinflusst daher sowohl die weiteren Eingabefelder als auch die maximal mögliche Fördersumme.
Sanierung Einfamilienhaus
Sanierung Einfamilienhaus
Sanierung Mehrfamilienhaus
Sanierung Nichtwohngebäude
Nutzung
info
Nutzung des Wohngebäudes
Geben Sie an, ob das Gebäude vollständig selbst bewohnt, vollständig vermietet oder teilweise selbst bewohnt und teilweise vermietet wird. Bei einer vermieteten Einliegerwohnung werden zwei Wohneinheiten berücksichtigt: eine selbst genutzte und eine vermietete Wohneinheit. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus werden dabei ausschließlich auf den selbst genutzten Anteil angewendet.
Geben Sie an, ob das Gebäude vollständig selbst bewohnt, vollständig vermietet oder teilweise selbst bewohnt und teilweise vermietet wird. Bei einer vermieteten Einliegerwohnung werden zwei Wohneinheiten berücksichtigt: eine selbst genutzte und eine vermietete Wohneinheit. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus werden dabei ausschließlich auf den selbst genutzten Anteil angewendet.
Vom Eigentümer selbst bewohnt
Vom Eigentümer selbst bewohnt
Vermietet
Selbst bewohnt mit vermieteter Einliegerwohnung
Kinder
info
Minderjährige Kinder im Haushalt
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen für den Einkommensbonus einmalig um 10.000 €. Die Anzahl der Kinder spielt dabei keine Rolle. Volljährige Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen nicht.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen für den Einkommensbonus einmalig um 10.000 €. Die Anzahl der Kinder spielt dabei keine Rolle. Volljährige Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen nicht.
Mindestens ein Kind im Haushalt
Mindestens ein Kind im Haushalt
Keine Kinder im Haushalt
Haushaltsjahreseinkommen
info
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung. Bei gemeinsam veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Personen maßgeblich. Es handelt sich nicht um das Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern um das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen.
Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung. Bei gemeinsam veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Personen maßgeblich. Es handelt sich nicht um das Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern um das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen.
Bis 30.000 €
Bis 30.000 €
Bis 40.000 €
Bis 50.000 €
Bis 60.000 €
Über 60.000 €
Keine Angabe
Bestehende Heizung | Typ
info
Bestehende Heizung | Typ
Die Art Ihrer bestehenden Heizung ist entscheidend für die Ermittlung der möglichen Förderung. Für den Klimageschwindigkeitsbonus wird zwischen verschiedenen Heizungsarten unterschieden. Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung kann der Bonus grundsätzlich gewährt werden. Beim Austausch einer Gas-Zentralheizung oder Biomasseheizung muss die Heizungsanlage zum Zeitpunkt der Antragstellung zusätzlich mindestens 20 Jahre in Betrieb sein. Wärmepumpen, Elektro-Zentralheizungen und sonstige Wärmeerzeuger erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht. Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen der KfW.
Die Art Ihrer bestehenden Heizung ist entscheidend für die Ermittlung der möglichen Förderung. Für den Klimageschwindigkeitsbonus wird zwischen verschiedenen Heizungsarten unterschieden. Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung kann der Bonus grundsätzlich gewährt werden. Beim Austausch einer Gas-Zentralheizung oder Biomasseheizung muss die Heizungsanlage zum Zeitpunkt der Antragstellung zusätzlich mindestens 20 Jahre in Betrieb sein. Wärmepumpen, Elektro-Zentralheizungen und sonstige Wärmeerzeuger erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht. Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen der KfW.
Ölheizung
Gasetagenheizung
Gas-Zentralheizung
Ölheizung
Biomasseheizung
Wärmepumpe
Nachtspeicherheizung
Elektro-Zentralheizung
Kohleheizung
Sonstiger Wärmeerzeuger
Bestehende Heizung | Alter
info
Bestehende Heizung | Alter
Geben Sie an, ob die bestehende Heizungsanlage bereits mindestens 20 Jahre in Betrieb ist. Das Alter ist für den Klimageschwindigkeitsbonus nur bei Gas-Zentralheizungen und Biomasseheizungen entscheidend. Diese erhalten den Bonus nur bei einer Betriebszeit von mindestens 20 Jahren. Bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen ist das Alter für den Bonus nicht relevant. Bestehende Wärmepumpen, Elektro-Zentralheizungen und sonstige Wärmeerzeuger erhalten unabhängig vom Alter keinen Klimageschwindigkeitsbonus. Maßgeblich ist das Datum der ersten Inbetriebnahme.
Geben Sie an, ob die bestehende Heizungsanlage bereits mindestens 20 Jahre in Betrieb ist. Das Alter ist für den Klimageschwindigkeitsbonus nur bei Gas-Zentralheizungen und Biomasseheizungen entscheidend. Diese erhalten den Bonus nur bei einer Betriebszeit von mindestens 20 Jahren. Bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen ist das Alter für den Bonus nicht relevant. Bestehende Wärmepumpen, Elektro-Zentralheizungen und sonstige Wärmeerzeuger erhalten unabhängig vom Alter keinen Klimageschwindigkeitsbonus. Maßgeblich ist das Datum der ersten Inbetriebnahme.
Älter als 20 Jahre
Älter als 20 Jahre
Jünger als 20 Jahre
Haustechnik
Neue Heizungsanlage
info
Neue Heizungsanlage
Wählen Sie aus, ob die Wärmepumpe allein oder gemeinsam mit einem weiteren Wärmeerzeuger betrieben werden soll. Bei solchen bivalenten oder hybriden Heizsystemen übernimmt die Wärmepumpe nur einen Teil der Wärmeversorgung, während beispielsweise ein Gas- oder Ölkessel, eine Solarthermieanlage oder die Fernwärme den übrigen Bedarf abdeckt. Für die Förderung werden grundsätzlich nur die förderfähigen Bestandteile der neuen Heizungsanlage sowie die dazugehörigen förderfähigen Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Kosten für nicht förderfähige Anlagenbestandteile, zum Beispiel einen neu eingebauten Gas- oder Ölkessel, dürfen nicht in die förderfähigen Kosten der Wärmepumpe eingerechnet werden. Die Auswahl ist deshalb wichtig, damit der förderfähige Anteil der Investitionskosten möglichst realistisch ermittelt werden kann. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass die Wärmepumpe und das Gesamtsystem die jeweils geltenden technischen Förderanforderungen erfüllen.
Wählen Sie aus, ob die Wärmepumpe allein oder gemeinsam mit einem weiteren Wärmeerzeuger betrieben werden soll. Bei solchen bivalenten oder hybriden Heizsystemen übernimmt die Wärmepumpe nur einen Teil der Wärmeversorgung, während beispielsweise ein Gas- oder Ölkessel, eine Solarthermieanlage oder die Fernwärme den übrigen Bedarf abdeckt. Für die Förderung werden grundsätzlich nur die förderfähigen Bestandteile der neuen Heizungsanlage sowie die dazugehörigen förderfähigen Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Kosten für nicht förderfähige Anlagenbestandteile, zum Beispiel einen neu eingebauten Gas- oder Ölkessel, dürfen nicht in die förderfähigen Kosten der Wärmepumpe eingerechnet werden. Die Auswahl ist deshalb wichtig, damit der förderfähige Anteil der Investitionskosten möglichst realistisch ermittelt werden kann. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass die Wärmepumpe und das Gesamtsystem die jeweils geltenden technischen Förderanforderungen erfüllen.
Wärmepumpe
Wärmepumpe
Wärmepumpe und Solaranlage
Wärmepumpe und Gaskessel
Wärmepumpe und Ölkessel
Wärmepumpe und Fernwärme
Wärmequelle
info
Wärmequelle
Die Wärmequelle beschreibt, aus welcher Energiequelle die Wärmepumpe ihre Umweltenergie gewinnt. Je nach Wärmequelle kommen unterschiedliche Wärmepumpensysteme und Geräte zum Einsatz. Die Auswahl dient der Ermittlung geeigneter Wärmepumpen sowie der technischen Auslegung Ihrer Heizungsanlage. Mit der Förderänderung zum 21.07.2026 hat die Wärmequelle keinen Einfluss mehr auf einen zusätzlichen Förderbonus. Der bisherige Effizienzbonus für Erdreich-, Grundwasser- oder Abwasser-Wärmepumpen wurde abgeschafft.
Die Wärmequelle beschreibt, aus welcher Energiequelle die Wärmepumpe ihre Umweltenergie gewinnt. Je nach Wärmequelle kommen unterschiedliche Wärmepumpensysteme und Geräte zum Einsatz. Die Auswahl dient der Ermittlung geeigneter Wärmepumpen sowie der technischen Auslegung Ihrer Heizungsanlage. Mit der Förderänderung zum 21.07.2026 hat die Wärmequelle keinen Einfluss mehr auf einen zusätzlichen Förderbonus. Der bisherige Effizienzbonus für Erdreich-, Grundwasser- oder Abwasser-Wärmepumpen wurde abgeschafft.
Luft-Wärmepumpe (Außen aufgestellt)
Luft-Wärmepumpe (Außen aufgestellt)
Luft-Wärmepumpe (Innen aufgestellt)
Lüftungs-Integralgerät
Erdreich-Wärmepumpe mit Sonde
Erdreich-Wärmepumpe mit Kollektor
Grundwasser-Wärmepumpe
Wärmepumpentyp
info
Wärmepumpentyp
Wählen Sie das geplante Wärmepumpenmodell aus. Die Auswahl dient zur Ermittlung der technischen Eigenschaften und Fördervoraussetzungen des Geräts. Hierzu zählen unter anderem die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen, die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, die Schallwerte sowie weitere gerätespezifische Eigenschaften. Zukünftige Förderbestandteile, wie beispielsweise Anforderungen an natürliche Kältemittel oder ein möglicher Wertschöpfungsbonus für innerhalb der Europäischen Union hergestellte Wärmepumpen, können anhand des ausgewählten Geräts automatisch berücksichtigt werden. Dadurch ist keine zusätzliche Eingabe dieser Merkmale erforderlich.
Wählen Sie das geplante Wärmepumpenmodell aus. Die Auswahl dient zur Ermittlung der technischen Eigenschaften und Fördervoraussetzungen des Geräts. Hierzu zählen unter anderem die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen, die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, die Schallwerte sowie weitere gerätespezifische Eigenschaften. Zukünftige Förderbestandteile, wie beispielsweise Anforderungen an natürliche Kältemittel oder ein möglicher Wertschöpfungsbonus für innerhalb der Europäischen Union hergestellte Wärmepumpen, können anhand des ausgewählten Geräts automatisch berücksichtigt werden. Dadurch ist keine zusätzliche Eingabe dieser Merkmale erforderlich.
WPL 15 AS
Kosten Heizungstechnik 10.000€
info
Investitionskosten
Geben Sie die voraussichtlichen Investitionskosten für Ihre neue Heizungsanlage ein. Hierzu zählen neben der Wärmepumpe unter anderem auch die Kosten für Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie förderfähige Umfeldmaßnahmen wie beispielsweise Rohrleitungsarbeiten, ein Pufferspeicher, der hydraulische Abgleich oder notwendige Anpassungen des Heizungsverteilungssystems. Bei bivalenten oder hybriden Heizungsanlagen dürfen nur die förderfähigen Kosten der Wärmepumpe und der zugehörigen förderfähigen Maßnahmen berücksichtigt werden. Kosten für nicht förderfähige Anlagenbestandteile, beispielsweise einen neuen Gas- oder Ölkessel, dürfen nicht angesetzt werden. Der Förderrechner begrenzt die Berechnung automatisch auf die jeweils maximal förderfähigen Kosten gemäß den aktuell gültigen Förderbedingungen.
Geben Sie die voraussichtlichen Investitionskosten für Ihre neue Heizungsanlage ein. Hierzu zählen neben der Wärmepumpe unter anderem auch die Kosten für Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie förderfähige Umfeldmaßnahmen wie beispielsweise Rohrleitungsarbeiten, ein Pufferspeicher, der hydraulische Abgleich oder notwendige Anpassungen des Heizungsverteilungssystems. Bei bivalenten oder hybriden Heizungsanlagen dürfen nur die förderfähigen Kosten der Wärmepumpe und der zugehörigen förderfähigen Maßnahmen berücksichtigt werden. Kosten für nicht förderfähige Anlagenbestandteile, beispielsweise einen neuen Gas- oder Ölkessel, dürfen nicht angesetzt werden. Der Förderrechner begrenzt die Berechnung automatisch auf die jeweils maximal förderfähigen Kosten gemäß den aktuell gültigen Förderbedingungen.